Die Bundesnetzagentur hat bezüglich der Bereitstellung von Strom und Energie festgelegt, dass bis zu einem Stichtag der Netzreglerverbund einzuführen ist. Dies soll landesweit und bis zum 31. Mai 2010 geschehen.

In der Folge der Einführung des Netzreglerverbundes sind weitaus geringere Netzkosten zu erwarten als bisher aufgebracht und an die Endverbraucher bei den Preisen für Strom und Energie weitergegeben werden mussten. In diesem Zusammenhang ist sogar von Beträgen in mehrstelliger Millionenhöhe die Rede.

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Der Netzreglerverbund würde in der Konsequenz also auch geringer Kosten für den Verbraucher bedeuten. Sinken die allgemeinen Kosten für die Bereitstellung und die Lieferung für Strom und Energie, sollte sich das letztendlich auch positiv für die Endverbraucher auswirken.

Bei der Einführung des Netzreglerverbundes ließ sich die Bundesnetzagentur von dem Gedanken leiten, dass eine Einteilung in die bisher üblichen vier Regelzonen nicht mehr zeitgemäß wäre. Mit dem Verbund sollen bestimmte negative Effekte, die sich bisher aus dem Bestehen dieser vier Regelzonen ergaben, wirkungsvoll verhindert und gänzlich ausgeschlossen werden.

Eine weitere Möglichkeit, die sich aus der neuen Regelung ergibt, ist die Nutzung von Strom und Energie angrenzender Länder. Damit werden die Grundlagen für einen länderübergreifenden Wettbewerb geschaffen.

Bringt der Verbund noch nicht den gewünschten Effekt, hat die Bundesnetzagentur bereits weitere Maßnahmen angekündigt.
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